Wohnungsleerstände nehmen zu Dringender Handlungsbedarf in Mettenhof
Kiel, den 13.11.97
Wohnungsleerstände nehmen zu
Dringender Handlungsbedarf in Mettenhof
Die insgesamt zunehmende Entspannung am Kieler Wohnungsmarkt hat über die Monate dazu geführt, daß in Mettenhof nach Schätzungen des Mietervereins ca. 150 Wohnungen leerstehen, woran allerdings die Kieler Wohnungsbaugesellschaft mit über 100 Wohnungen den mit Abstand größten Anteil haben dürfte.
Die Geschäftsleitung der KWG wird demgemäß auch nicht müde, diese Leerstände öffentlich zu beklagen und auf die zunehmende Erosion des Stadtteils hinzuweisen, die ihre Ursache auch in der Tatsache hat, daß finanziell besser gestellte Mieter wegziehen und preiswertere Wohnungsangebote in anderen Stadtteilen annehmen.
Nach Auffassung des Kieler Mietervereins ist das KWG-Problem indessen hausgemacht. Schon früher hatte der Kieler Mieterverein öffentlich und mit Nachdruck die Forderung vertreten, das Unternehmen möge seine Mieten soweit senken, daß die Vermietbarkeit der leerstehenden Wohnungen wieder gewährleistet ist. Parallel dazu waren die Rathaus-Fraktionen aufgefordert worden, das Unternehmen über ihre Aufsichtsratsmitglieder zur Wiedervermietung dieser Wohnungen anzuhalten. Letztendlich hat der Kieler Mieterverein im Februar sogar Anzeige erstattet, weil seines Erachtens der Leerstand rechtswidrig ist. Das Ordnungsamt hat indessen das Verfahren gegen die Kieler Wohnungsbaugesellschaft eingestellt. Dennoch hält der Kieler Mieterverein an seiner Rechtsauffassung fest und ist er nach wie vor der Meinung, daß der Leerstand von öffentlich geförderten Wohnungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt akzeptabel ist. Daß die Wohnungsleerstände auf ungeeignete Förderungsinstrumente zurückzuführen sind, die außerordentlich hohe Mieten produziert haben, ist nach Lage der Dinge unbestritten. Wenn denn aber feststeht, daß die leerstehenden Wohnungen zu Mieten angeboten werden, die deutlich über denjenigen Werten liegen, die der Kieler Mietspiegel ausweist, so kann dies in der Konsequenz nur bedeuten, daß das Wohnungsunternehmen die Vermietbarkeit nur über eine Senkung dieser Miete herstellen kann. Wenn ferner die These richtig ist, daß der Stadtteil Mettenhof von vielen Mietern abgelehnt wird, dann muß sich dies in einem weiteren Mietnachlaß niederschlagen. Bezogen auf eine vor 1976 erbaute Wohnung mit guter Küche oder gutem Bad und einer Größe von etwa 70 m² wäre nach Mietspiegel eine Miethöhe in einfacher Lage von DM 8,64, in normaler bis guter Lage von DM 8,76 angemessen, wäre sie denn frei finanziert. Die KWG-Angebote müßten also deutlich unter diese Marke absinken, um gegenüber vergleichbaren frei finanzierten Wohnungen wieder konkurrenzfähig zu sein. Nach Auffassung des Kieler Mietervereins müßten entsprechende Angebote zwischen DM 7,00 und DM 8,00 je Quadratmeter die Vermietungschancen deutlich erhöhen, insbesondere, wenn die KWG dies durch eine konsequente Senkung ihrer hohen Betriebskosten flankiert.
Tatsächlich gibt es hierfür aber keine Hinweise. Die KWG-Geschäftsführung unternimmt zwar nach eigenem Bekunden alle zumutbaren Anstrengungen, um die Wohnungen zu vermieten, – den Kern des Übels – die unakzeptable Miethöhe will sie jedoch nicht entscheidend verändern. Im Ergebnis läßt sie damit auf Kosten des Steuerzahlers Wohnungen leerstehen und legt sie eine Geschäftspraxis an den Tag, die andere Unternehmen sich nicht erlauben. Dem Kieler Mieterverein ist bekannt, daß beispielsweise die WOBAU Schleswig-Holstein zeitlich befristet mit dem Angebot der Neuverhandlung Mietnachlässe gewährt und ihre Leerstände auf einem sehr niedrigen Niveau hält. Auch jeder andere private Vermieter – die Maklerverbände melden es tagtäglich – senkt seine Spitzenmieten bei Neuvermietung, um im Geschäft zu bleiben. Bei alledem kritisiert der Kieler Mieterverein ausdrücklich die Tatsache, daß der Leerstand von 100 Wohnungen und mehr enorme Mietausfälle nach sich zieht, die um ein Vielfaches unwirtschaftlicher sind, als die gegebenenfalls temporäre Vermietung unterhalb der Kostenmiete.
Als geradezu widersinnig kritisiert der Kieler Mieterverein Klagen des Unternehmens, daß besser verdienende Mieter wegziehen auf der einen Seite, und die Weigerung, in der Miethöhe nachzugeben auf der anderen Seite. Welchen Anreiz sollte schon ein besser verdienender Haushalt haben, nach Mettenhof zu ziehen, wenn er dort in eine vielleicht frei gestellte Sozialwohnung einziehen darf, die teurer ist, als eine vergleichbare frei finanzierte Wohnung im übrigen Stadtgebiet. Nur mit attraktiven Miethöhen wird Mettenhof wieder Mieter anziehen und wird sich die von allen gewünschte soziale Durchmischung wieder herstellen lassen.
Seit langem kritisiert der Kieler Mieterverein in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß nach seiner Auffassung die KWG-Geschäftsführung sich weit von den Grundsätzen entfernt hat, die ein kommunales Wohnungsunternehmen nach Auffassung des Mietervereins beachten müßte, das letztendlich die Interessen seines Gesellschafters, nämlich der Landeshauptstadt Kiel zu wahren hat. Diese trägt den Schaden durch hohe Mietausfälle, durch soziale Erosion in Mettenhof, durch überhöhte Mieten, die das Sozialamt an das Unternehmen abführt. Diese hat die Verantwortung dafür, daß die KWG-Geschäftsführung ihrer sozialen Verpflichtung gerecht wird.
Die Tatsache schließlich, daß KWG-Direktor Lippe öffentlich und lautstark die Einführung eines „Probejahres für Problemmieter“ fordert, macht die Sache nicht leichter. Letztendlich rüttelt damit ausgerechnet der Direktor des kommunalen Wohnungsunternehmens an den Grundfesten des sozialen Mietrechtes.
4 Monate vor der Kommunalwahl müssen sich die Rathaus-Parteien daher erneut die Frage gefallen lassen, wie lange Sie dem Treiben der Kieler Wohnungsbaugesellschaft noch zusehen wollen.
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel