Wichtige Informationen für die Fortschreibung des Kieler Mietspiegels!

Vielen Kieler Mieter:innen ist der Kieler Mietspiegel ein Begriff. In der Regel ist er das Begründungsmittel für Mieterhöhungen in Kiel.
In Kiel gibt es den qualifizierten Mietspiegel, der, im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel, nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden muss. Zudem hat er eine gesetzliche Vermutungswirkung, weshalb die Gerichte sich nach ihm richten. Beide Mietspiegel unterscheiden sich ebenfalls in der Geltungsdauer. Der einfache Mietspiegel sollte, wenn möglich, alle zwei Jahre erneuert werden, wohingegen der qualifizierte Mietspiegel verpflichtend alle zwei Jahre anzupassen ist.
Eine solche Anpassung steht in Kiel nun wieder just bevor, weshalb wir alle Mieter:innen, die einen Fragebogen erhalten, ersuchen, diesen wahrheitsgetreu auszufüllen und den zuständigen Stellen zukommen zu lassen.
Zudem bitten wir alle Betroffenen bei der Frage nach dem Vorhandensein einer Küche zu beachten, dass es sich hierbei um die Frage nach einer vom Vermieter gestellten Küche handelt. Es ist entscheidend anzugeben, dass eine Küche vorhanden ist, auch wenn diese alt, klein oder zeitweise ausgebaut wurde. Ebenso wichtig ist auch, dass ein „ungefährer“ Geldbetrag für die Küche bei der Auflistung der Kosten angegeben wird.
Durch eben diese genauen und wahrheitsgemäßen Antworten kann ein Mietspiegel erstellt werden, der den „wirklichen“ Kieler Mietmarkt abbildet.

Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz