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30.11.2022 Pressemeldung Dezember-Abschlag, Energiepreisbremsen, Gasumlagen, Entlastungs-pakete, Energiesparen: Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Energiekrise jetzt wissen? Hierfür veranstaltet am Mittwoch, 7. Dezember, ein Partnernetzwerk aus Stadtwerke Kiel, Landeshauptstadt Kiel, Diakonie, Verbraucherzentrale, Jobcenter und Kieler Mieterverein eine Informations-veranstaltung. „Ab 18:00 Uhr erhalten Interessierte bei uns im Casino Tipps und Praxis-Tricks, wie Energiesparen gelingt, einen Überblick über Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie Hintergrundinfos zur derzeitigen Lage der Energiekrise. Wir wollen Licht ins Dunkle bringen. Und dies persönlich und direkt“, gibt Sönke Schuster, Sprecher der Stadtwerke Kiel, einen Ausblick. Unter anderem informieren die Vertreterinnen und Vertreter des Partnernetzwerks über die Versorgungssicherheit und die Preisentwicklungen bei Strom, Gas und Wärme und geben praktische Energiespartipps und Beratungsangebote. Darüber hinaus stellen die Referentinnen und Referenten die Entwicklungen bei den staatlichen Hilfen vor und erläutern welche Rechte und Pflichten für Mieterinnen und Mieter im Rahmen der Energiekrise bestehen. Zur besseren Planung bitten die Veranstalter um eine Anmeldung. Diese kann sowohl online unter www.stadtwerke-kiel.de/rausausderkrise oder telefonisch montags bis freitags zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr unter 0431 901 3333 erfolgen. Einlass im Casino der Stadtwerke Kiel, Uhlenkrog 32, 24113 Kiel, ist ab 17:30 Uhr. |
Kiel, den 21.09.2021 Bundestagswahl und die mietpolitischen Konzepte der Parteien 2021 Die Bundestagswahl 2021 steht vor der Tür und das „Tauziehen“ um Wählerstimmen hat begonnen. In den Straßen begegnen einem Plakate mit Gesichtern, die viel versprechen. Die Personen kennt man jedoch nur aus den Medien. Die häufigste Plattitüde ist, dass sich etwas ändern muss. Diesem Gedanken kann grundsätzlich gefolgt werden, nur entsteht unweigerlich die Frage: Was soll sich ändern und wie? Auf diese Frage hat jede Partei ihre eigene Antwort. Problematisch ist leider häufig, dass die Antwort kompliziert dargestellt wird, sodass viele Bürger:innen sich darunter nichts vorstellen können. Dies führt leider nicht selten in der Gesellschaft zu Politikverdrossenheit, die wir uns in der aktuellen Situation nicht leisten können. Wohnen ist die zentrale soziale Frage unserer Zeit. Aus diesem Grund und um den Mieter:innen in Schleswig-Holstein eine Art „Kompass“ an die Hand zu geben, hat sich der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein die Wahlprogramme der Parteien hinsichtlich der mietpolitischen Versprechen mal genauer angesehen. Zunächst sei festgehalten, dass nicht alle Forderungen der Parteien dargelegt werden können, da dies den Rahmen sprengen würde. Insofern wird auf die großen mietrechtlichen, wohnungs- und klimapolitischen Forderungen Bezug genommen. Aufgrund des aktuell vielerorts angespannten Wohnungsmarktes ist der Neubau, insbesondere der öffentlich geförderte Wohnungsbau, wohnungspolitisch von entscheidender Bedeutung, denn jeder sollte ein Dach über dem Kopf haben. Das sehen auch die einzelnen Parteien so, wenngleich die Ausformulierungen der Forderungen sich unterscheiden. So nennen SPD (100.000 Sozialwohnungen/Jahr), Die Grünen (1,0 Mio. Sozialwohnungen bis 2031) und die Linke (10 Milliarden € für 400.000 bezahlbare Wohneinheiten/Jahr) konkrete Zahlen und ambitionierte Vorgehensweisen. Die CDU hingegen belässt es bei der allgemeinen Forderung, sozialen Wohnungsbau zu fördern. Als kurze Hintergrundinformation sei gesagt, dass der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen die „Achillesferse“ der vergangenen Wohnungspolitik war und ist, da die Anzahl in den letzten Jahren massiv zurückging und somit der Bedarf längst nicht mehr gedeckt ist. Der wesentliche Unterschied bei den Wahlprogrammen sind die potenziellen Nutznießer der unterschiedlichen Forderungen. Die CDU, FDP und AfD gestalten ihre Wahlprogramme hauptsächlich im Interesse von Vermieter:innen. So fordern die CDU und FDP steuerliche Ersparnisse bzw. höhere prozentuale Abschreibungsmöglichkeiten sowie baurechtliche Erleichterungen bei Bauvorhaben. Dies soll für junge Paare und Familien ein Anreiz sein, sich eigene vier Wände zu schaffen. Die Belange von Mieter:innen finden in den Programmen dergestalt Berücksichtigung, dass das Wohngeld in Zukunft regelmäßig anzupassen sei. Die Forderung findet man auch bei der AfD. Allerdings sei anzumerken, dass sie nicht allein daherkommt, sondern mit der widersinnigen Begründung, dass sozialer Wohnungsbau aufgegeben werden solle, da er nichts bringe und „gescheitert“ sei. Die AfD fordert weiter, dass die Grunderwerbssteuer für selbstgenutzte Wohnimmobilien ersatzlos zu streichen sei. Käufern ohne deutsche Staatsbürgerschaft, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt, sollen 20 % Grunderwerbssteuer (aktuell beläuft sich die Grunderwerbssteuer in Schleswig-Holstein auf 6,5 %) entrichten. Insofern dürften bereits erhebliche rechtliche, nicht zuletzt verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Die Wahlprogramme der SPD, der Linken und der Grünen berücksichtigen zwar auch die Belange von (potenzielle) Eigentümer:innen durch zum Teil steuerliche Erleichterungen und Miet-Kauf-Modelle, rücken jedoch die Mieter:innen programmatisch in den Mittelpunkt. Alle drei Parteien sind sich darin einig, dass Mieterhöhungen zusätzlich begrenzt werden sollen. Die SPD fordert eine maximale Erhöhungsmöglichkeit in Höhe der Inflationsrate, die Grünen treten bei Vergleichsmieterhöhungen für eine maximale Obergrenze in Höhe von 2,5 %/Jahr und für Modernisierungsmieterhöhungen in Höhe von max. 1,50 €/m² ein. Die Linke sieht eine mietrechtliche Verbesserung in einem Mietendeckel, welcher max. eine Erhöhung um 2%/Jahr erlauben würde. Im Übrigen wollen SPD und die Grünen qualifizierte Mietspiegel stärken und die Mietpreisbremse entfristen und nachschärfen. Diese wurde, soviel gehört zur Wahrheit dazu, in Schleswig-Holstein von der derzeitigen Regierungskoalition abgeschafft. Die Grünen und die Linke wollen zudem das Recht auf Wohnen im Grundgesetz verankern und die rechtlichen Bestimmungen für die Eigenbedarfskündigung zu Gunsten der Mieter:innen verändern. Darüber hinaus besteht Einigkeit bei der SPD, den Grünen und der Linken darin, dass Bauland in die Hände der Kommunen und Ländern gehört, damit diese wieder regulierend auf den Wohnungsmarkt einwirken können Hinsichtlich der CO2-Besteuerung machen sich SPD und die Grünen dafür stark, dass diese künftig ausschließlich von Vermieter:innen zu tragen ist. Die Linke ergänzt ihr Programm dahingehend, dass energetische Sanierungen zu fördern seien, was auch die CDU unterstützt und mehr attraktive Förderprogramme fordert. Abschließend lässt sich festhalten, dass die Wahlprogramme 2021 auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind und es an den Wähler:innen ist, sich zu entscheiden, welches Wahlprogramm ihrer individuellen Wohnsituation am besten Rechnung trägt. Sie haben die Wahl!! Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel |
Kiel, den 31.05.2021 Kieler Mieterverein zum neuen Mietspiegel - Große Sorge wegen stark steigender Mieten
„Leider wurde unsere Befürchtung bestätigt, dass die Mieten in Kiel sich drastisch erhöht haben“, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins. „Eine Wohnung im Kieler Stadtgebiet ist durchschnittlich 15 % teurer als noch bei der letzten Erhebung im Jahr 2017.“ Dies ist maßgeblich zum einen auf die Abschaffung von Mietpreisbremse und insbesondere auch der Kappungsgrenzenverordnung durch die Landesregierung Ende 2019 zurückzuführen. Auch war zu beobachten, dass während der Corona-Pandemie kein Rückgang, sondern eher eine Zunahme von Mieterhöhungen im Wohnungsbestand erfolgte. Durch diese Entwicklung rächte sich einmal mehr der Umstand, dass nur solche Mietverhältnisse bei der Erhebung berücksichtigt wurden, deren Mieten innerhalb der letzten 6 Jahre angepasst wurden bzw. die neu abgeschlossen wurden. Diese unsinnige Regelung muss vom Bundesgesetzgeber endgültig abgeschafft werden, damit sämtliche Mietverhältnisse in die Betrachtung einfließen. „Der Kieler Mieterverein als Mitglied des Arbeitskreises hat dort, wo es möglich war, auf die Ausgestaltung des neuen Mietspiegels im Sinne der Mieterinnen und Mieter eingewirkt“, so Ann Sophie Mainitz. „Da die Ausgangsmieten jedoch das Ergebnis der Umfrage unter Mietern und Vermietern sind, habe der Arbeitskreis hierauf keinen Einfluss.“ Der Kieler Mieterverein trägt den Mietspiegel im Ergebnis jedoch mit, da anderenfalls große Rechtsunsicherheit bei der ortsüblichen Vergleichsmiete entstünde. Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel |
Kiel, den 14.04.2020 Haus & Grund Kiel und Kieler Mieterverein: Sicher-Wohnen-Fond für Kiel! „In diesen Zeiten sollten wir nicht die Auseinandersetzung suchen, sondern die gemeinsame Verantwortung über Differenzen stellen. Deshalb schlagen Haus & Grund Kiel und der Kieler Mieterverein die umgehende Einrichtung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“ vor, um den Fortbestand der Mietverhältnisse für Vermieter und Mieter zu sichern“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Sönke Bergemann, Geschäftsführer Haus & Grund Kiel e.V., und Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin Kieler Mieterverein e.V. Nur so könne man bei beiden Interessengruppen eine wirtschaftliche Schieflage vermeiden. Und die droht vielen angesichts fortdauernder Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie. Dieser von den wohnungswirtschaftlichen Spitzenverbänden an die Bundesregierung gerichteten Forderung schließe man sich in Kiel ebenfalls an. Schnelle staatliche, unbürokratische Unterstützung sei für Vermieter und für in Not geratene Mieter dringend notwendig. Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation dürfe unter keinen Umständen der Verlust der Wohnung drohen, sind sich Haus & Grund und der Mieterverein einig. „Das Mietrecht bietet dafür schlichtweg keine Lösung. Finanzielle Engpässe nur von einer Person zur nächsten zu verlagern, hilft niemandem. Je länger die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie aber andauern, desto mehr muss ein fairer Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern gewahrt sein“, so Bergemann. Er fordert eine staatliche Wohnkostengarantie, die allen selbstnutzenden Eigentümern bei Einkommensausfall die Zahlung anstehender Wohnkosten und allen Mietern die Zahlung ihrer Mieten sichert. „Dafür braucht es eine beschleunigte und unbürokratische Auszahlung von Wohngeld als Lasten- und Mietzuschuss sowie die Zahlung der Kosten der Unterkunft direkt an die Eigentümer“, so Sönke Bergemann. „Ganz wichtig ist, dass Mieter den Kontakt zu ihrem Vermieter suchen, wenn sie die Miete vorübergehend nicht zahlen können“, so Ann Sophie Mainitz. „In diesen unsicheren Zeiten ist es entscheidend, dass Mieterinnen und Mietern die Angst vor dem Verlust der eigenen Wohnung genommen wird“, so Mainitz. Die Kieler Geschäftsstellen des Mietervereins und von Haus & Grund sind derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Mitglieder erreichen ihre Ansprechpartner weiterhin per Telefon, Brief oder E-Mail. Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel |
Kiel, den 18.09.2019 Kieler Mieterverein: „KiWoG“ richtiger Schritt Der Kieler Mieterverein lobt die Stadt Kiel ausdrücklich für die Entscheidung, eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Auch wenn es überfällig war, den Fehler, die Veräußerung der KWG, zu korrigieren, freuen wir uns jetzt über das Vorhaben, die „KiWoG“ ins Leben zu rufen. Um der kommunalen Wohnungsgesellschaft das nötige Gewicht am Kieler Wohnungsmarkt zu verleihen wird es erforderlich sein, einen Bestand von ca. 10.000 bis 15.000 Wohnungen zu erreichen, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins. Mit Unverständnis nehmen wir die Signale der Wohnungswirtschaft zur Kenntnis, die die Gründung der „KiWoG“ als überflüssig erachten. Diese Akteure hatten in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Möglichkeit, für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, was sie offenkundig nicht geschafft haben, so Mainitz abschließend. Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel |
Kiel, den 28.05.2019 Mieterverein: Wiedereinführung des städtischen Vorkaufsrechts richtig ! Angesichts der dramatischen Situation am Kieler Wohnungsmarkt begrüßt der Kieler Mieterverein ausdrücklich den Plan der Stadt, das städtische Vorkaufsrecht für Immobilien grundsätzlich wieder einzuführen. Kiel verfüge nun einmal über sehr begrenzte Flächen, auf denen Wohnungsbau stattfinden kann, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins. Die Abschaffung des Vorkaufsrechts vor 15 Jahren im Zuge des KWG-Verkaufs war ein Fehler, so Mainitz weiter, der sich in Folge, ablesbar an den Mietsteigerungen von 20 % in den letzten 5 Jahren, rächte. Die Korrektur dieses Fehlers ist auch angesichts der Tatsache notwendig, dass die großen Wohnungsunternehmen, wie etwa „Vonovia“ und die „Deutsche Wohnen“, gar keinen Wohnungsbau betreiben, sondern Mietwohnungen zu reinen Spekulationsobjekten haben verkommen lassen. Daher ist auch die teilweise von der Wohnungswirtschaft betriebene Panikmache, dass durch diesen Schritt über Gebühr in das private Eigentum eingegriffen werde, nicht nachvollziehbar. Dies schon deshalb nicht, weil die Beschlussvorlage für Eigentümer kleinerer Immobilien grundsätzlich von der Begründung bzw. Ausübung des Vorkaufsrechts absehen will. Es kann, so Mainitz weiter, keinen vernünftigen Zweifel daran geben, dass die Gründung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft KiWoG der richtige Schritt zur Entlastung des Kieler Wohnungsmarktes ist. Die Einführung eines städtischen Vor- und Wiederkaufsrechts kann zur Erreichung dieses Ziels einen entscheidenden Beitrag leisten. Verantwortlich: Geschäftsführerin Ann Sophie Mainitz, Kiel |